Seit dem 27. September 2026 gelten im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) neue Vorgaben. Sie betreffen alle Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung. Grundlage ist die EU-Richtlinie EmpCo („Empowering Consumers for the Green Transition“). Sie schützt Verbraucher vor irreführenden Aussagen und dämmt Greenwashing ein.
Für dich heißt das: Begriffe wie „nachhaltig“, „grün“ oder „klimaneutral“ darfst du auf deinem Plakat nur noch verwenden, wenn du sie konkret und nachweisbar belegen kannst. Das gilt für alle Werbemittel, egal ob klassisches Plakat, City-Light-Poster oder digitaler Screen. Es gilt auch für Motive, die du schon vor dem Stichtag erstellt hast.
Auf dieser Seite erklären wir dir in einfachen Worten, worauf du achten musst.

Was ist die EmpCo-Richtlinie – und gilt sie auch für dich?
Die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) ist ein Gesetz der Europäischen Union. In Deutschland wurde sie über eine Änderung des UWG umgesetzt. Ihr Ziel: Werbung mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen soll ehrlich, konkret und überprüfbar sein.
Die Regeln gelten für alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher vermarkten. Die Größe deines Unternehmens spielt keine Rolle: Das Café um die Ecke ist genauso betroffen wie ein großer Konzern. Da Plakate im öffentlichen Raum von allen gesehen werden, richtet sich deine Plakatwerbung in der Regel auch an Verbraucher.
Die wichtigsten neuen Regeln im Überblick
Die folgenden Verstöße stehen auf der sogenannten „schwarzen Liste“ des UWG. Sie gelten automatisch als unlauter, eine Einzelfallprüfung findet nicht statt.
-
Keine vagen Umweltaussagen mehr
Allgemeine Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“, „nachhaltig“, „ökologisch“ oder „klimafreundlich“ sind nur noch erlaubt, wenn du sie direkt auf dem Plakat klar erklärst. Alternativ musst du eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen, zum Beispiel über das EU Ecolabel.
-
Nur noch anerkannte Siegel
Nachhaltigkeitssiegel darfst du nur verwenden, wenn sie auf einem unabhängigen Zertifizierungssystem beruhen oder staatlich festgelegt sind. Selbst gestaltete Öko-Logos oder „Eigen-Siegel“ sind nicht mehr erlaubt.
-
Zukunftsversprechen nur mit Plan
Aussagen wie „Bis 2040 klimaneutral“ sind nur zulässig, wenn ein detaillierter, realistischer Umsetzungsplan vorliegt. Dieser Plan muss regelmäßig von unabhängigen Dritten überprüft werden.
-
Kein Teil fürs Ganze
Betrifft deine Aussage nur einen Teil, zum Beispiel die Verpackung, darf nicht der Eindruck entstehen, dein ganzes Produkt oder Unternehmen sei umweltfreundlich.
-
„Klimaneutral“ nicht durch Ausgleichszahlungen
Aussagen wie „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ sind verboten, wenn sie auf der Kompensation von Emissionen beruhen, etwa durch den Kauf von Zertifikaten oder Baumpflanz-Projekte.
Beispiele: So lieber nicht – so geht’s besser
-
Konkrete Fakten statt schöner Worte
✗ „Wir backen klimafreundlich“
✓ „Wir backen mit Strom aus unserer eigenen Solaranlage“
-
Tatsächliche Maßnahmen statt Ausgleich
✗ „Klimaneutraler Lieferservice“ (durch CO₂-Zertifikate)
✓ „Wir liefern in der Innenstadt mit E-Lastenrädern“
-
Genau sagen, was gemeint ist
✗ „Umweltfreundliche Verpackung“
✓ „Verpackung aus 80 % Recyclingkarton“
-
Echte Siegel statt eigener Logos
✗ Ein selbst entworfenes Blatt-Logo mit „Grün geprüft“
✓ Nur Siegel, die dein Produkt nachweislich tragen darf, zum Beispiel EU Ecolabel oder Blauer Engel
-
Bisheriges statt ungewisser Zukunft
✗ „Bis 2030 klimaneutral“ (ohne geprüften Plan)
✓ „Seit 2025 heizen wir unsere Filiale mit einer Wärmepumpe“
Auch konkrete Aussagen müssen wahr sein und belegt werden können. Die Beispiele sollen den Unterschied zeigen, eine rechtliche Freigabe sind sie nicht.
So prüfst du dein Plakatmotiv in 5 Schritten

1. Motiv genau anschauen
Geh Text und Bild durch. Suche nach Umwelt-, Klima- oder Nachhaltigkeitsbegriffen, aber auch nach Bildern wie Blättern, Bäumen, der Erdkugel oder auffälligem Grün in Verbindung mit deiner Botschaft.

2. Aussagen konkret machen
Ersetze allgemeine Begriffe durch konkrete Fakten. Die Erklärung muss gut sichtbar direkt auf dem Plakat stehen. Ein Verweis auf deine Website oder ein QR-Code allein reicht dafür nicht.

3. Nachweise bereithalten
Für jede Umweltaussage solltest du belegen können, dass sie stimmt, zum Beispiel mit Rechnungen, Zertifikaten oder Messwerten.

4. Siegel prüfen
Verwende nur Siegel, die auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder staatlich vergeben werden, und nur, wenn dein Produkt sie tragen darf.

5. Im Checkout bestätigen
Bei deiner Buchung bestätigst du, dass dein Motiv den neuen Vorgaben entspricht. Danach geht’s wie gewohnt weiter.
Wir kümmern uns um Druck und Aushang. Für den Inhalt deines Motivs bist du verantwortlich..
FAQ zur EmpCo-Richtlinie in der Plakatwerbung
- Gilt die EmpCo-Richtlinie auch für kleine Unternehmen?
-
Ja. Die Regeln gelten unabhängig von der Unternehmensgröße für alle, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher bewerben.
- Gilt das auch für digitale Plakate?
-
Ja. Die Vorgaben gelten für alle Werbemittel, also für Papierplakate genauso wie für digitale Motive, DOOH-Screens und Bewegtbild.
- Mein Motiv wurde vor dem 27.09.2026 erstellt – muss ich es trotzdem prüfen?
-
Ja. Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Jedes Motiv, das nach dem 27. September 2026 hängt oder ausgespielt wird, muss den neuen Regeln entsprechen.
- Darf ich „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ noch verwenden?
-
Nur, wenn du direkt auf dem Plakat klar erklärst, was genau gemeint ist, oder eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kannst, etwa über das EU Ecolabel. Am sichersten ist es, statt allgemeiner Begriffe konkrete Fakten zu nennen.
- Zählen auch Bilder und Farben als Umweltaussage?
-
Ja, das ist möglich. Blätter, Bäume, eine grüne Erdkugel oder ähnliche Symbole können in Verbindung mit deinem Text oder Logo als Umweltaussage verstanden werden.
- Welche Siegel darf ich noch verwenden?
-
Nur Siegel, die auf einem unabhängigen, transparenten Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgelegt wurden. Selbst entworfene Siegel ohne unabhängige Prüfung sind nicht erlaubt.
- Prüft 1-2-3 Plakat mein Motiv auf EmpCo-Konformität?
-
Nein. Wir führen keine rechtliche Prüfung deines Motivs durch. Die Verantwortung für den Inhalt liegt bei dir.
- Was bestätige ich im Checkout?
-
Du bestätigst, dass dein Motiv die seit dem 27. September 2026 geltenden Vorgaben zu Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsaussagen erfüllt und dass du für den Inhalt verantwortlich bist.
- Wo bekomme ich rechtliche Unterstützung?
-
Erste Informationen bieten die Industrie- und Handelskammern. Für eine verbindliche Einschätzung deines Motivs wende dich an einen Rechtsanwalt.
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Stand: September 2026.

Jetzt klar und ehrlich werben – mit 1-2-3 Plakat
Prüf dein Motiv und starte mit deiner Plakatkampagne.
Bei Fragen zur Buchung sind wir für dich da.
Plakatwerbung mit 1-2-3 Plakat!
Einfach. Direkt. Erfolgreich.


